Unverschuldet auftretende finanzielle Mehrbelastungen dürfen Studenten nicht an ihrem Studium hindern. Daher müssen Regelstudienzeit bzw. BAföG-Hochstförderungsdauer um ein Semester erhöht sowie die Bezugszeit des Kindergeldes und die Zugehörigkeit in der Familienversicherung um ein Jahr verlängert werden.
Damit aktuell entstandene finanzielle Engpässe möglichst problemlos überbrückt werden können, sollte ein Angebot für zinsfreie Überbrückungskredite für Studenten durch die KfW geschaffen werden.
Die Schaffung eines „Hammerexamens“ für die Mediziner durch die Zusammenlegung der Examensprüfungen in diesem und nächsten Jahr lehnen wir ab, da jede Prüfung individuell ausreichend Vorbereitungszeit benötigt. Die Juristen müssen zudem ihre Freiversuche mit angemessenen zeitlichen Abständen bekommen, ohne dass durch eine etwaige Verlängerung der Studienzeit ein Nachteil entsteht.
E-Learning-Angebote müssen ausgebaut werden, sodass Studenten flexibler lernen können. Online-Vorlesungen, Übungslösungen, Foren sowie Online-Tests und -Abgaben sind bereits heute bestehende Möglichkeiten von Lernmanagementsystemen, die flächendeckend genutzt werden sollten.
Ein einfacher und fairer Weg, um das Fortbestehen des Prüfungsanspruch sicherzustellen, ist die Anhebung der Höchststudienzeit sowie weiterer Fristen um ein Semester, damit etwaige Verzögerungen ausgeglichen und Prüfungsleistungen in einem fairen Umfeld nachgeholt werden können.
Studentische Hilfskräfte an den Hochschulen verdienen Jobsicherheit, insbesondere da Hochschulen nicht wie Unternehmen in der Privatwirtschaft von den aktuellen Verwerfungen erfasst werden. Zudem sollten Mietstundungen in Wohnheimen der Studentenwerke ermöglicht werden, falls auf Grund entstandener finanzieller Engpässe ein Mietausfall droht.
Praktika, die aus gegebenen Umständen nicht absolviert werden konnten, müssen im nächsten Semester auch in Teilzeit absolviert werden können. In den medizinischen Studiengängen sollten Aushilfsdienste zur Eindämmung der Pandemie als Famulatur anerkannt werden, sofern ein ausreichender fachlicher Bezug besteht. In jedem Fall muss eine angemessene Vergütung erfolgen, welche nicht mit dem BAföG-Anspruch verrechnet werden soll.
Eine Kampagne des Ring Christlich-Demokratischer Studenten Baden-Württemberg